Allgemeine Geschäftsbedingungen

Protect One Security

Inhaberin: Lucie Dittrich
Anschrift: Weilimdorfer Straße 23, 71254 Ditzingen
Telefon: 07156/4246630
Fax: 07156/4246631
E-Mail: info@protectone-security.de
Web: www.protectone-security.de
Stand: Dezember 2024

§ 1 Geltungsbereich und Definitionen

1.1. Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge zwischen Protect One Security (nachfolgend „Dienstleister“) und dem Auftraggeber über die Erbringung von Sicherheitsdienstleistungen und damit verbundenen Leistungen.

1.2. Die Dienstleistungen umfassen unter anderem: • Revierdienst: Regelmäßige oder situative Kontrollgänge, auch durch Funkstreifenfahrer. • Objektschutz: Stationäre Überwachung und Sicherung von Gebäuden, Grundstücken und Anlagen. • Personenschutz: Individueller Begleit- und Schutzdienst für gefährdete Personen. • Baustellenbewachung: Schutz von Baustellen vor Diebstahl, Vandalismus und unbefugtem Zutritt. • Veranstaltungsschutz: Absicherung von Veranstaltungen, einschließlich Zugangskontrollen, Personenüberwachung und Notfallmanagement. • Citystreifen: Sicherheitsdienste im öffentlichen Raum zur Förderung von Ordnung und Sicherheit. • Interventionsdienst: Reaktion auf Alarme oder sicherheitsrelevante Ereignisse. • Empfangs- und Pfortendienste: Zutrittskontrolle, Besucherempfang und allgemeine Sicherheitsaufgaben. • Technische Sicherheitslösungen: Planung, Installation, Wartung und Überwachung von Alarmanlagen, Videoüberwachung und sonstigen technischen Sicherheitsvorkehrungen. • Beratung und Sicherheitskonzepte: Erstellung individueller Sicherheitsanalysen und -strategien für spezifische Anforderungen. • Diensthunde: Einsatz speziell ausgebildeter Diensthunde gemäß den Anforderungen der DGPO und IGP.

1.3. Definitionen: • Verbraucher: Jede natürliche Person, die ein Rechtsgeschäft zu Zwecken abschließt, die überwiegend weder ihrer gewerblichen noch ihrer selbstständigen beruflichen Tätigkeit zugerechnet werden können (§ 13 BGB). • Unternehmer: Jede natürliche oder juristische Person oder rechtsfähige Personengesellschaft, die bei Abschluss des Rechtsgeschäfts in Ausübung ihrer gewerblichen oder selbstständigen beruflichen Tätigkeit handelt (§ 14 BGB). • Notfall: Unerwartete Ereignisse wie Einbruch, Brand oder sicherheitsrelevante Vorfälle, die ein sofortiges Handeln erfordern.

1.4. Die Dienstleistungen werden gemäß § 34a GewO und der Bewachungsverordnung (BewachV) sowie unter Beachtung aller einschlägigen gesetzlichen Vorschriften erbracht.

1.5. Diese AGB gelten unabhängig davon, ob der Vertrag schriftlich, mündlich, per E-Mail, telefonisch, über Messenger-Dienste oder Online-Plattformen geschlossen wurde.

1.6. Abweichende oder ergänzende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sind nur verbindlich, wenn sie vom Dienstleister schriftlich bestätigt wurden.

§ 2 Vertragsschluss und Widerrufsrecht für Verbraucherv

2.1. Vertragsschluss: Ein Vertrag kommt zustande, wenn der Auftraggeber ein Angebot des Dienstleisters schriftlich, mündlich oder in Textform (z. B. per E-Mail oder Messenger-Dienst) annimmt.

2.2. Widerrufsrecht für Verbraucher: Wenn der Vertrag zwischen dem Dienstleister und einem Verbraucher im Wege des Fernabsatzes (z. B. per Telefon, E-Mail oder Online) geschlossen wird, gilt folgendes Widerrufsrecht: • Verbraucher haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen den Vertrag zu widerrufen. • Die Widerrufsfrist beginnt ab dem Tag des Vertragsschlusses. • Um das Widerrufsrecht auszuüben, muss der Verbraucher den Dienstleister mittels einer eindeutigen Erklärung (z. B. per E-Mail) über den Entschluss, den Vertrag zu widerrufen, informieren.

Muster-Widerrufsformular: „Hiermit widerrufe ich den von mir abgeschlossenen Vertrag mit Protect One Security, abgeschlossen am [Datum].“

2.3. Erlöschen des Widerrufsrechts: Das Widerrufsrecht erlischt vorzeitig, wenn der Dienstleister auf ausdrücklichen Wunsch des Verbrauchers vor Ablauf der Widerrufsfrist mit der Ausführung der Dienstleistung beginnt und diese vollständig erbracht wurde.

§ 3 Leistungsumfang und Durchführung

3.1. Der Umfang der vertraglich vereinbarten Leistungen wird im Vertrag oder in einer schriftlichen Dienstanweisung festgelegt.

3.2. Der Dienstleister stellt qualifiziertes und überprüftes Personal bereit, das gemäß den gesetzlichen Anforderungen (z. B. § 34a GewO) geschult ist.

3.3. Der Dienstleister ist berechtigt, nach eigenem Ermessen Personal oder technische Mittel einzusetzen, um die vereinbarten Sicherheitsziele zu erreichen.

3.4. In Notfällen (z. B. Einbruch, Brand, Gefahr für Leib und Leben) entscheidet das eingesetzte Personal eigenverantwortlich über geeignete Maßnahmen, einschließlich der Benachrichtigung von Polizei, Feuerwehr oder anderen Behörden. Zusätzliche Kosten werden nach vorheriger Abstimmung mit dem Auftraggeber in Rechnung gestellt.

3.5. Zusätzliche Leistungen oder Änderungen des Leistungsumfangs bedürfen einer schriftlichen Vereinbarung. Die entstehenden Mehrkosten trägt der Auftraggeber.

3.6. Schlüssel- und Zutrittsmanagement: • Der Auftraggeber hat dem Dienstleister rechtzeitig sämtliche Schlüssel, Codes und sonstige Zutrittsvorrichtungen bereitzustellen. • Änderungen an Begehungsvorschriften, Schlüsselplänen oder Notfallanschriften sind dem Dienstleister unverzüglich mitzuteilen.

3.7. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, Leistungen zu erbringen, die über den vertraglich vereinbarten Rahmen hinausgehen, es sei denn, dies ist zur Abwehr akuter Gefahren erforderlich.

§ 4 Rechte und Pflichten des Auftraggebers

4.1. Der Auftraggeber ist verpflichtet, die zu bewachenden Objekte in einem sicheren und betriebsfähigen Zustand zu halten.

4.2. Der Auftraggeber hat Gefahrenquellen (z. B. gefährliche Stoffe, defekte Anlagen) vor Beginn der Dienstleistung anzuzeigen.

4.3. Der Auftraggeber stellt sicher, dass dem eingesetzten Personal antialkoholische Getränke und bei Einsätzen über sechs Stunden eine angemessene Verpflegung bereitgestellt werden.

4.4. Der Auftraggeber übernimmt die Kosten für Schäden oder Verzögerungen, die durch die Nichterfüllung seiner Mitwirkungspflichten entstehen.

4.5. Der Auftraggeber verpflichtet sich, Anweisungen des eingesetzten Personals oder der Einsatzleitung nicht eigenmächtig zu ändern oder zu umgehen.

§ 5 Vergütung und Zahlungsbedingungen

5.1. Die Vergütung erfolgt auf Basis eines schriftlich vereinbarten Stundensatzes oder einer Pauschale.

5.2. Zuschläge: • Nachtarbeit (22:00–06:00 Uhr): +15 %. • Sonntagsarbeit: +35 %. • Feiertagsarbeit: +100 %.

5.3. Reisekosten und Materialeinsatz: Reisekosten und Materialeinsatz (z. B. Überwachungstechnik) werden gesondert berechnet, sofern nichts anderes vereinbart wurde.

5.4. Fälligkeit der Zahlung: Rechnungen sind innerhalb von 14 Tagen nach Erhalt ohne Abzug zu begleichen.

5.5. Verzugszinsen: Im Falle eines Zahlungsverzugs gelten Verzugszinsen gemäß § 288 BGB: • Verbraucher: 5 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz. • Unternehmer: 9 Prozentpunkte über dem Basiszinssatz.

5.6. Stornierungen: • Bis 14 Tage vor Beginn: kostenfrei. • Bis 7 Tage vor Beginn: 25 % der Auftragssumme. • Bis 1 Tag vor Beginn: 50 % der Auftragssumme. • Am Einsatztag: 100 % der Auftragssumme.

5.7. Preisänderungen: Der Dienstleister ist berechtigt, die vereinbarten Preise nach Ablauf von sechs Monaten nach Vertragsschluss anzupassen, wenn sich die Lohnkosten durch gesetzliche oder tarifliche Regelungen oder andere Kostenfaktoren (z. B. Materialkosten) ändern. Eine Preisänderung wird dem Auftraggeber mindestens sechs Wochen vor Inkrafttreten schriftlich mitgeteilt.

§ 6 Haftung und Haftungsbeschränkung

6.1. Der Dienstleister haftet nur für Schäden, die durch grob fahrlässiges oder vorsätzliches Verhalten seiner gesetzlichen Vertreter oder Mitarbeiter verursacht wurden.

6.2. Bei leichter Fahrlässigkeit haftet der Dienstleister nur für vorhersehbare, vertragstypische Schäden, die aus der Verletzung wesentlicher Vertragspflichten entstehen.

6.3. Gegenüber Verbrauchern haftet der Dienstleister uneingeschränkt für Schäden, die auf einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit beruhen.

6.4. Haftung für Subunternehmer: Der Dienstleister haftet für Subunternehmer nur, wenn diese durch den Dienstleister ausgewählt wurden. Wenn der Auftraggeber ausdrücklich die Einbindung eines bestimmten Subunternehmers fordert, ist die Haftung des Dienstleisters ausgeschlossen.

6.5. Schäden, die durch unsachgemäße Nutzung oder Fehlfunktionen von Alarmanlagen oder anderen sicherheitsrelevanten Einrichtungen entstehen, sind ausgeschlossen, sofern diese vom Auftraggeber bereitgestellt wurden.

6.6. Die Haftung für Sachschäden ist auf maximal 5.000.000 € pro Schadensfall begrenzt.

6.7. Der Auftraggeber ist verpflichtet, Schäden unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von drei Monaten nach deren Kenntnis, schriftlich anzuzeigen.

§ 7 Verhalten bei Gefahrensituationen

7.1. In Gefahrensituationen wie Einbruch, Brand, Gewalttätigkeiten oder sonstigen Bedrohungen entscheidet das eingesetzte Personal eigenverantwortlich und nach bestem Wissen und Gewissen über die einzuleitenden Maßnahmen.

7.2. Bei Bedarf informiert das Sicherheitspersonal unverzüglich zuständige Behörden wie Polizei, Feuerwehr oder Notdienste.

7.3. Der Dienstleister übernimmt keine Haftung für Verzögerungen oder Ausfälle von Notdiensten, die nicht in seinem Einflussbereich liegen.

7.4. Der Dienstleister ist nicht verpflichtet, in Situationen einzugreifen, die das Leben oder die Gesundheit seiner Mitarbeiter erheblich gefährden.

§ 8 Datenschutz und Vertraulichkeit

8.1. Der Dienstleister verarbeitet personenbezogene Daten des Auftraggebers und seiner Mitarbeiter (nachfolgend „betroffene Personen“) ausschließlich gemäß der DSGVO, des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) und anderer anwendbarer datenschutzrechtlicher Vorschriften.

8.2. Zweck und Rechtsgrundlage der Verarbeitung: Die Verarbeitung personenbezogener Daten erfolgt ausschließlich: • zur Vertragserfüllung (Art. 6 Abs. 1 lit. b DSGVO), • zur Erfüllung rechtlicher Verpflichtungen (Art. 6 Abs. 1 lit. c DSGVO), oder • zur Wahrung berechtigter Interessen des Dienstleisters (Art. 6 Abs. 1 lit. f DSGVO, z. B. Dokumentation von Sicherheitsvorfällen).

8.3. Verarbeitete Datenkategorien: Der Dienstleister verarbeitet nur die für die Erfüllung der vereinbarten Leistungen erforderlichen Daten. Dazu gehören: • Stammdaten: Name, Adresse, Kontaktdaten, Vertragsdaten, Zahlungsinformationen. • Sicherheitsrelevante Daten: Alarminformationen, Videoaufzeichnungen.

8.4. Weitergabe an Dritte: Personenbezogene Daten werden nur weitergegeben, wenn: • dies zur Vertragserfüllung notwendig ist (z. B. Behörden, Notdienste), • der Auftraggeber zugestimmt hat, oder • der Dienstleister gesetzlich dazu verpflichtet ist.

8.5. Videoüberwachung: • Aufzeichnungen werden maximal 30 Tage gespeichert, es sei denn, ein sicherheitsrelevanter Vorfall macht eine längere Speicherung erforderlich. • Der Dienstleister führt regelmäßige Löschvorgänge durch, um sicherzustellen, dass keine unnötigen Daten gespeichert bleiben.

8.6. Rechte der betroffenen Personen: Betroffene Personen haben das Recht: • Auskunft: Sie können Auskunft über die Verarbeitung ihrer Daten verlangen (Art. 15 DSGVO). • Berichtigung: Sie können die Korrektur unrichtiger Daten fordern. • Löschung: Sie können die Löschung ihrer Daten verlangen, sofern keine gesetzlichen Pflichten entgegenstehen (Art. 17 DSGVO). • Widerspruch: Sie können der Verarbeitung widersprechen, sofern berechtigte Interessen des Dienstleisters nicht überwiegen (Art. 21 DSGVO).

8.7. Ansprechpartner für Datenschutz: Betroffene Personen können sich bei Fragen oder zur Geltendmachung ihrer Rechte an folgende Stelle wenden: E-Mail: datenschutz@protectone-security.de

§ 9 Subunternehmer

9.1. Der Dienstleister ist berechtigt, Subunternehmer für die Erfüllung einzelner oder aller vereinbarten Leistungen einzusetzen.

9.2. Subunternehmer werden verpflichtet, dieselben Qualitäts-, Sicherheits- und Datenschutzstandards einzuhalten, die für den Dienstleister gelten.

9.3. Der Dienstleister haftet für die Leistungen von Subunternehmern wie für eigene Leistungen, es sei denn, der Auftraggeber hat ausdrücklich deren Einsatz gefordert.

§ 10 Abwerbungsverbot

10.1. Der Auftraggeber verpflichtet sich, während der Vertragslaufzeit sowie für einen Zeitraum von sechs Monaten nach Vertragsende keine Mitarbeiter oder Subunternehmer des Dienstleisters direkt oder indirekt abzuwerben oder ohne vorherige Zustimmung des Dienstleisters zu beschäftigen.

10.2. Vertragsstrafe: Bei einem Verstoß verpflichtet sich der Auftraggeber zur Zahlung einer Vertragsstrafe in Höhe von mindestens 5.000 € oder maximal zwei Bruttomonatsgehältern des betroffenen Mitarbeiters, abhängig von der Schwere des Verstoßes. Der Dienstleister behält sich das Recht vor, darüber hinausgehende Schadensersatzansprüche geltend zu machen.

§ 11 Höhere Gewalt

11.1. Ereignisse höherer Gewalt, wie Naturkatastrophen, Pandemien, Kriege, Streiks oder andere unvorhersehbare und unvermeidbare Ereignisse, die außerhalb der Kontrolle des Dienstleisters liegen, entbinden beide Parteien von ihren vertraglichen Verpflichtungen für die Dauer des Ereignisses.

11.2. Der Dienstleister informiert den Auftraggeber unverzüglich über das Eintreten höherer Gewalt und setzt ihn über den weiteren Ablauf in Kenntnis.

11.3. Bereits erbrachte Teilleistungen bleiben von der Regelung unberührt und sind vom Auftraggeber zu vergüten.

11.4. Verzögerungen oder Ausfälle aufgrund höherer Gewalt berechtigen den Auftraggeber nicht zur Geltendmachung von Schadensersatzansprüchen.

§ 12 Vertragsdauer und Kündigung

12.1. Verträge werden für die im Vertrag vereinbarte Laufzeit geschlossen.

12.2. Automatische Verlängerung: Verträge mit fester Laufzeit verlängern sich automatisch um ein Jahr, wenn sie nicht spätestens drei Monate vor Ablauf schriftlich gekündigt werden.

12.3. Kündigungsfristen: • Verträge ohne feste Laufzeit können mit einer Frist von sechs Wochen zum Monatsende schriftlich gekündigt werden. • Verbraucher werden spätestens zwei Monate vor Ablauf der Vertragslaufzeit schriftlich über die bevorstehende automatische Verlängerung informiert.

12.4. Sonderkündigungsrecht: Beide Parteien haben ein Sonderkündigungsrecht, wenn: • der Auftraggeber schwerwiegend gegen datenschutzrechtliche Bestimmungen verstößt, die die Durchführung des Vertrags unmöglich machen, oder • gravierende Datenschutzverstöße durch den Dienstleister auftreten, die nicht innerhalb von 30 Tagen nach schriftlicher Aufforderung behoben werden.

12.5. Eine fristlose Kündigung aus wichtigem Grund bleibt beiden Parteien vorbehalten.

§ 13 Sicherheitsunterlagen und Berichte

13.1. Der Dienstleister dokumentiert die erbrachten Leistungen durch Berichte (z. B. Kontrollgänge, besondere Vorkommnisse).

13.2. Der Auftraggeber hat das Recht, Einsicht in diese Berichte zu nehmen, soweit dies zur Überprüfung der Leistungserbringung erforderlich ist.

13.3. Alle Dokumentationen bleiben Eigentum des Dienstleisters, es sei denn, etwas anderes wurde schriftlich vereinbart.

13.4. Die Berichte dürfen vom Dienstleister anonymisiert zu Schulungs- und Analysezwecken genutzt werden.

13.5. Eine Weitergabe der Berichte an Dritte erfolgt nur mit schriftlicher Zustimmung des Auftraggebers.

§ 14 Mediation und Streitbeilegung

14.1. Beide Parteien verpflichten sich, bei Streitigkeiten zunächst eine gütliche Einigung anzustreben, bevor gerichtliche Schritte eingeleitet werden.

14.2. Im Falle eines Konflikts kann eine Mediation durch einen unabhängigen Mediator durchgeführt werden. Die Kosten der Mediation tragen beide Parteien zu gleichen Teilen.

14.3. Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist Ludwigsburg, sofern der Auftraggeber Kaufmann, eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist.

14.4. Für Verbraucher gilt der gesetzliche Gerichtsstand.

§ 15 Salvatorische Klausel

15.1. Sollte eine Bestimmung dieser AGB unwirksam oder undurchführbar sein, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.

15.2. Anstelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung gilt diejenige Regelung, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Bestimmung möglichst nahekommt und rechtlich zulässig ist.

§ 16 Vertragsübertragungen

16.1. Der Dienstleister ist berechtigt, den Vertrag oder einzelne Rechte und Pflichten daraus auf ein mit ihm verbundenes Unternehmen zu übertragen, sofern der Auftraggeber schriftlich zustimmt.

16.2. Eine Übertragung der Rechte oder Pflichten des Auftraggebers aus dem Vertrag ist nur mit vorheriger schriftlicher Zustimmung des Dienstleisters zulässig.

§ 17 Technische Sicherheitsmaßnahmen

17.1. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch Fehlfunktionen der vom Auftraggeber bereitgestellten Technik (z. B. Alarmsysteme) entstehen.

17.2. Die Installation und Wartung von technischen Sicherheitssystemen (z. B. Alarmanlagen, Videoüberwachung) durch den Dienstleister erfolgt ausschließlich nach schriftlicher Vereinbarung und gegen gesonderte Vergütung.

17.3. Der Auftraggeber ist für die regelmäßige Funktionsprüfung und Wartung seiner technischen Anlagen verantwortlich, es sei denn, der Dienstleister übernimmt diese Aufgaben vertraglich.

17.4. Der Dienstleister haftet nicht für Schäden, die durch Cyberangriffe oder Manipulationen durch Dritte an vom Auftraggeber bereitgestellter Technik entstehen.

§ 18 Schadensersatzansprüche

18.1. Schadensersatzansprüche des Auftraggebers sind auf den vertragstypischen, vorhersehbaren Schaden begrenzt.

18.2. Entgangener Gewinn, mittelbare Schäden oder Folgeschäden werden ausgeschlossen, soweit gesetzlich zulässig.

18.3. Eine weitergehende Haftung des Dienstleisters, insbesondere aus unerlaubter Handlung, ist ausgeschlossen, soweit diese nicht durch gesetzliche Bestimmungen zwingend vorgeschrieben ist.

18.4. Alle Schadensersatzansprüche müssen schriftlich geltend gemacht werden und verjähren innerhalb von 12 Monaten ab Kenntnis des Schadens, spätestens jedoch 24 Monate nach Eintritt des Schadensfalls.

§ 19 Kommunikation und Schriftform

19.1. Sämtliche Mitteilungen im Zusammenhang mit diesen AGB oder dem Vertrag sind schriftlich oder in Textform (z. B. E-Mail) zu übermitteln.

19.2. Elektronische Mitteilungen gelten als rechtsverbindlich, sofern keine gesetzliche Schriftform erforderlich ist.

19.3. Mündliche Absprachen bedürfen zu ihrer Wirksamkeit einer schriftlichen Bestätigung.